Wir unterstützen und entlasten Sie als externe Datenschutzbeauftragte.
In dieser Funktion sind wir Ansprechpartner für Ihre Geschäftsleitung (Verantwortliche), Ihrem Datenschutz-Team sowie für Betroffene und Behörden.
Transparente und übersichtliche Monatspreise
Wählen Sie das Paket, das zu Ihnen passt, oder lassen Sie sich von uns beraten.
Unsere Bestellung zu Ihrem Datenschutzbeauftragten geht mit der Buchung »Umsetzung der DSGVO« einher.
Standard
- Niedrige Datenschutz-Anforderungen mit minimalen Beratungsaufwand
- z.B. Einzelhändler, Handwerker, Gastrogewerbe, Werkstätten
Medium
- Mittlere Datenschutz-Anforderungen mit geringem Beratungsaufwand
- z.B. Bau- und Immobilienbranche, Hotels, Industrieunternehmen, PR-, Werb- und Reiseagenturen
Premium
- Hohe Datenschutz-Anforderungen mit mittlerem bis hohem Beratungsaufwand
- z.B. Apotheker, Ärzte, kleinere IT-Unternehmen, Online-Shops, Rechtsanwälte, Steuerberater
Individuell
- Individuelle Datenschutz-Anforderungen mit hohem bis sehr hohem Beratungsaufwand
- Personal- und Finanzdienstleister, Unternehmen mit >150 Mitarbeitern
Wann benötigen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Wann ein Datenschutzbeauftragter (intern oder extern) zu bestellen ist, regelt der Art. 37 DSGVO. Zudem ist eine Benennungspflicht im § 38 BDSG n.F. verankert. Grundvoraussetzung ist generell die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Die Kurzfassung lautet, wenn im Unternehmen zwanzig oder mehr Mitarbeiter*innen ständig automatisiert, personenbezogenen Daten verarbeiten. Dabei kann es sich Daten von Kund*innen handeln, aber die Daten von Mitarbeiter*innen und Lieferanten sind hier berücksichtig. Vereinfacht lässt sich sagen, alle Mitarbeiter*innen, die im Unternehmen eine eigene geschäftliche E-Mail-Adresse besitzen, gehören zu diesem Kreis.
Den genauen Gesetzestext können Sie hier nachlesen.