Die DSGVO sieht unter anderem vor, dass Unternehmen – egal in welcher Größe – ihren Mitarbeiter*innen regelmäßig eine Datenschutz-Schulung angedeihen lassen müssen. Die Betonung liegt hier tatsächlich auf »Müssen«.
Regelmäßig ist nicht genau definiert: Wir schließen uns der Datenschutzszene an und halten alle 20 bis 24 Monate für einen geeigneten Rhythmus.
Falls Sie denken, »darauf werden sich die Kolleg*innen eher nicht freuen« und Sie sehen diese Maßnahme selbst vor allem als Kostenfaktor, dafür haben wir natürlich Verständnis. Eine Datenschutzschulung ist aber unumgänglich.
Und nicht nur, weil es gesetzlich vorgeschrieben, sondern weil es unumgänglich ist, dass alle Kolleg*innen up-to-date und auf einem Stand sind. Ihre Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen müssen die Grundlagen verstehen und wissen, wie sie sich bei Bedarf verhalten sollen. Stellt beispielsweise ein Kunde ein Auskunftsgesuch, müssen alle Mitarbeiter*innen wissen, was zu tun ist und wer sich darum kümmert. Ist dies nicht der Fall und das Gesuch wird nicht fristgerecht bearbeitet, kann dies unangenehme Konsequenzen haben und eventuell mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch das Thema Cybersicherheit ist Teil unserer Datenschutz-Schulung.